Rechtliche Nachweise
Rechtliche Nachweise

Nachweise zum energiesparenden Bauen

Wussten Sie,

  • dass für alle Neubauten nach Fertigstellung ein Energieausweis erstellt werden muss?
  • dass bei energetischer Sanierung dem Eigentümer eine Fachunternehmerbescheinigung über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ausgehändigt werden muss?
  • dass bei Neubauten der Einsatz von erneuerbaren Energien verpflichtend ist?
  • dass für Gebäude bei Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing ein Energieausweis vorgelegt werden muss?

Bei Neubauten - aber auch bei Sanierungen - sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, was die Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der Sanierungsmaßnahme angeht. Diese Rahmenbedingungen werden vor allem gesetzt durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Hier ist auch geregelt, wann ein Energieausweis erstellt werden muss. Unter Service finden Sie die aktuellen Gesetzestexte sowie weitere rechtliche Quellen und Hinweise.

Wir erstellen Ihnen die entsprechenden Nachweise sowohl für Neubauten als auch im Falle von Sanierungen.